ESSO BKK
Osterbekstr. 90a
22083 Hamburg
040/589680-0

Tipps zum Ausfüllen des Leistungsauftrages

  • Heil- und Hilfsmittel
    Bitte reichen Sie mit der Rechnung auch die ärztliche Verordnung ein. (Bei Sehhilfen reicht auch eine Refraktionsbestimmung des Optikers.)
  • Heil- und Kostenpläne bei Zahnersatz
    Heil- und Kostenpläne bei versichertem Zahnersatz (Tarif BKKA) senden Sie bitte nach Vorlage bei Ihrer BKK in Kopie an die Barmenia, wenn die voraussichtlichen Kosten 1.000,00 EUR überschreiten werden. Sie erhalten dann nach ergänzender Prüfung von uns eine schriftliche Nachricht.
  • Arbeitsunfähigkeit
    Eine Arbeitsunfähigkeit bei versichertem Tarif BKKT zeigen Sie uns bitte - unabhängig von der Meldung an Ihre BKK - rechtzeitig vor Beginn des ersten Leistungstages entsprechend der vereinbarten Tarifstufe an. Wir regeln dann die laufende Krankentagegeldzahlung direkt mit Ihnen.
  • Unfall
    Hatten Sie einen Unfall im Dienst, im Beruf oder in der Schule? Reichen Sie dann bitte Ihre Belege zunächst bei der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. der Schulverwaltung ein. Bitte informieren Sie uns auch, wenn ein anderer den Unfall verschuldet hat, und ergänzen Sie bitte Ihre Angaben um eine kurze Unfallschilderung.
  • Anschrift/Konto
    Falls sich Ihre Anschrift oder Ihr Konto ändert, informieren Sie uns bitte - auch unabhängig von einem Leistungsauftrag.
  • Versicherungsnummer
    Bitte teilen Sie uns bei allen Zuschriften Ihre Versicherungsnummer mit.

Vorleistungsvermerke
Bei einer Reihe von Leistungsarten erstatten wir Restkosten nach Vorleistung durch Ihre BKK. Das sind bei

  • Tarif BKKS
    Allgemeine Krankenhausleistungen, Transportkosten zum und vom Krankenhaus, ambulante Operationen im Krankenhaus;
  • Tarif BKKA
    Sehhilfen für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
  • Tarifstufe BKKAZ+
    Zahnersatz und Inlays;
  • Tarif BKKN
    Heil- und Hilfsmittel;
  • Tarif BKKK
    Ambulante Arztbehandlung (nicht aber Vorsorgeuntersuchungen bzw. Naturheilverfahren außerhalb der Leistungspflicht Ihrer BKK), Heilmittel und Zahnbehandlung.

Bei naturheilkundlichen Behandlungen und Verordnungen durch Ärzte übernimmt Ihre BKK die Kosten für Akupunktur bei chronischen Lendenwirbel- oder osteoarthritischen Schmerzen und beteiligt sich ggf. an den Kosten für Misteltherapie bei Krebserkrankungen (Tarife BKKN und BKKK). Reichen Sie bitte entsprechende Rechnungsbelege zuerst bei Ihrer BKK ein und lassen Sie auf den Belegen die Vorleistung vermerken.

Dabei sollte Ihre BKK Folgendes beachten:
Sofern Sie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, bei Ihrer BKK einen Selbstbehalt zur Beitragsreduzierung zu wählen, benötigen wir belegbezogen die Höhe des einbehaltenen Selbstbehaltes, da der Selbstbehalt ebenfalls als Vorleistung gilt. Außerdem sollten, wenn Sie bei Ihrer BKK Kostenerstattung in Anspruch nehmen, die bei der Erstattung der BKK in Abzug gebrachten Abschläge für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen und die vorgesehenen
Zuzahlungen gesondert ausgewiesen werden.

Leistet Ihre BKK nicht, weil Sie einen von ihr nicht zugelassenen Therapeuten in Anspruch genommen haben, sollte die BKK dies ebenfalls mitteilen.

 
Sie haben Fragen?

Das Barmenia-Serviceteam hilft Ihnen gerne weiter:
Service-Tel.: (02 02) 4 38 35 60
montags bis freitags von 7:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 15:00 Uhr
URL: http://www.bkk-extraplus.de/283.asp  Druckdatum: 19.05.2012